Firmenrechtsschutzversicherung
Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige - So wie Sie es wünschen !
Stellen Sie sich einmal vor: Ihr Angestellter hat eine Kündigungsschutzklage erhoben. Oder im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Ihre Hausbank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung geraten Sie in Verdacht, Kapitaleinkünfte nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben. Der Staatsanwalt ermittelt nun auch gegen Sie wegen Steuerhinterziehung. Sicher möchten Sie dann Ihr Recht vor Gericht einfordern. Doch so ein Rechtsstreit kostet nicht nur Zeit, sondern oft auch viel Geld - bei ungewissem Ausgang.
Meine Lösung, Rechtsschutzversicherung für Selbständige mit folgenden Produkthighlights !
- Ihr Unternehmen sowie Ihre Mitarbeiter inkl: Spezial-Straf-Rechtsschutz für den Vorwurf besonders schwerwiegender Vergehen
- Sie und Ihre Familie im Privatbereich
- Ihr gesamter privat und gewerblich genutzter Fuhrpark
- Ihre gewerblich und privat genutzten Immobilien
- Steuer- RS - Bei Steuerverfahren vor Finanz- und Verwaltungsgerichten
- Schadenersatz - Entschädigungen nach Verdienstausfall oder entgangenen Gewinn
- Vertrags- RS - bei Käufen, Verkäufen und Reparaturen aller Art
- Strafsachen - bei fahrlässigen gewerblichen Straftaten
- Arbeitsverträge - Regressforderungen von Mitarbeitern oder deren Angehörige
- Sozialgerichts- RS - Bei Streitigkeiten mit einer Sozialversicherung
- Daten- RS - Dieser leistet, wenn ein früherer Kunde Einsicht in seine gespeicherten Daten fordert
Hinweis : Bei einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung ist der individuelle Bedarf entscheidend. Denn die verschiedenen Leistungen sind je nach Anbieter entweder automatisch enthalten, oder müssen zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichert werden. Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.
Prozesskostenrisikoberechnung - Streitwert: 6.300,00 € - Beispiel
1. Instanz | Gerichtskosten: 3.00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG: |
453,00 € |
Anwaltskosten: 2.50 Gebühr(en) gem. § 13 RVG: |
937,50 € | |
Anwaltskosten Gegner: 2.50 Gebühr(en) gem. § 13 RVG: |
937,50 € | |
Auslagen gem. Nr. 7002 VV RVG: | 40,00 € | |
19% Umsatzsteuer: | 363,85 € | |
Summe: | 2731,85 € |
2. Instanz | Gerichtskosten: 4.00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG: |
604,00 € |
Anwaltskosten: 3.40 Gebühr(en) gem. § 13 RVG: |
1.275,00 € | |
Anwaltskosten Gegner: 2.80 Gebühr(en) gem. § 13 RVG: |
1.050,00 € | |
Auslagen gem. Nr. 7002 VV RVG: | 40,00 € | |
19% Umsatzsteuer: | 349,35 € | |
Summe: | 3418,35 € | |
Summe 1. und 2. Instanz: | 6.150,20 € |
Hinweis : Quelle: Unverbindliche Beispielrechnung. Die Kosten bei Versäumnisurteil, Anerkenntnis, Klagerücknahme lassen sich nicht pauschal benennen. Bitte beachten Sie, dass dieser Prozesskostenrisikoberechnung nicht alle möglichen Umstände (Prozesskostenhilfe, Zwangsvollstreckung, besondere Verfahrensarten, bestehende Vorsteuerabzugsberechtigung u. s. w.) nicht berücksichtigen kann. Es müssen vielmehr die anfallenden Kosten korrekt und einzeln angegeben werden.
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Hinweis : Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen. Trotz meiner beruflichen Erfahrung handelt es sich hierbei um eine private Meinungsäußerung, ohne Anspruch auf Richtigkeit, ohne Haftung und ohne Ersatz für eine Beratung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.