Kinderkrankenzusatzversicherung

Kinderkrankenzusatzversicherung -

Schützen Sie das Wichtigste im Leben - die Gesundheit Ihrer Kinder!

Die richtige gesundheitliche Absicherung Ihre Kinder ist ein sehr wichtiges Thema: Als Eltern sind Sie dafür verantwortlich, dass es Ihrem Kind gut geht. Kinder brauchen einen gesunden Start in die Zukunft! Denn Kranksein ist gerade für Kinder ein äußerst schwieriger Zustand. Vorsorgetermine, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte - sorgen Sie mit einer privaten Gesundheitszusatzversicherung dafür, dass Ihr Kind auch im Krankheitsfall oder bei einem Unfall in den besten Händen ist.

Gesundheit ist ein hohes, wenn nicht das höchste Gut !

Ein Gesundheitspaket für Kinder bietet optimalen und leistungsstarken Versicherungsschutz !

Im Krankenhaus als Privatpatient:

  • Freie Krankenhauswahl, damit sich ihr Kind sicher aufgehoben fühlt
  • Ein- oder Zweibettzimmer - vor allem bei schweren Krankheiten ein großer Vorteil
  • Chefarzt- und Spezialistenbehandlung ohne Extra-Kosten oder Zuzahlungen
  • Begleitperson im Krankenhaus ohne Kosten, denn familiäre Unterstützung beschleunigt den Heilungsprozess
  • Medizinisch notwendige Transporte, auch aus dem Ausland (Lückenschluss bei GKV)
  • Vor- und nachstationäre Untersuchungen
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Und viele weitere Vorteile...
  • Alle diese Vorteile gibt es für nur 5,25 Euro im Monat !

Beim Arzt als Privatpatient:

  • Keine Zuzahlungen bei namhaften Arznei- und Heilmitteln
  • Weltweiter Auslandsreisekrankenschutz (Lückenschluss bei GKV)
  • Zuzahlung bei Anspruch auf eine Brille oder Kontaktlinsen
  • Behandlung mit alternativen Heilmethoden für einen nachweisbaren Heilungsprozess
  • Kurtagegeld und mehr...

Beim Zahnarzt als Privatpatient:

  • Zähne sind ein teurer Spaß! Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur etwa 50% der Kosten für die Regelversorgung, und auch bei kieferorthopädischen Behandlungen ist mit hohen Zuzahlungen zu rechnen.
  • Mit einer privaten Zusatzversicherung gewährt der gewählte Versicherungsschutz bis zu 100% Erstattung der Zuzahlung bei Zahnersatz, im Rahmen der Festzuschüsse der jeweils gültigen GKV-Erstattungssätze

Kostenbeispiel, Krankenhaus:
Entfernung eines Blinddarms bei einem 9-Jährigen Kind, 5 Tage stationär


Allgemeine Krankenhauskosten: 2.347,69 €
Einbettzimmerzuschlag: Leistung PrivatPolice 4 x 83,00 € + 332,00 €
Kosten für die Mutter, Vater als Begleitperson Leistung PrivatPolice 5 x 18,00 € + 90,00 €
Privatärztliche Leistungen (Operateur, Anästhesist, Blutuntersuchung etc.) ca.: Leistung PrivatPolice 1.500,00 €
Gesamtkosten: 4.269,69 €
Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung: 2.347,69 €
Leistung aus dem Tarif : Leistung PrivatPolice + 1.922,00 €
Ihr verbleibender Eigenanteil: = 0,00 €

Verschenken Sie doch mal als Pate, Verwandte, Oma oder Opa den Eltern und Kindern alle Annehmlichkeiten z. B. im Krankenhaus - für monatlich noch nicht einmal die Hälfte einer Kinokarte!

Gesundheitsreform - Versicherungspflicht seit 16. Juni 2008

Information - Bundesministerium für Gesundheit - Versicherungspflicht

"Wie wichtig eine Absicherung für den Krankheitsfall ist, merkt man spätestens, wenn man krank wird und keine hat. Zwar waren auch bisher die meisten Einwohner in Deutschland über eine Krankenversicherung abgesichert, aber die Zahl derer, die ohne jegliche Absicherung im Krankheitsfall waren, war immer noch zu groß. Ihnen konnte es bisher jederzeit so gehen, dass sie bei Krankheit nicht wussten, wie sie die notwendigen Behandlungskosten bezahlen sollten. Dies soll in Zukunft niemandem mehr passieren.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die keinen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben, erhalten wieder Zugang zu einer Krankenversicherung. Ob gesetzlich oder privat, hängt davon ab, wie man vorher versichert war. Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er oder sie aufgrund der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. Wer zum Beispiel selbstständig ist, hat Zugang zur privaten Krankenversicherung.

Die Erweiterung der bisherigen Versicherungspflicht auf Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall bedeutet, dass im Grundsatz nunmehr jede und jeder dazu beiträgt, das persönliche Krankheitsrisiko finanziell abzusichern. Sie verhindert auch, dass Menschen bewusst auf die Absicherung verzichten, weil sie wissen, dass letztlich die Allgemeinheit die Kosten einer medizinischen Behandlung tragen muss, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Zugleich kann allen, die versichert sind, künftig auch der Versicherungsschutz nicht mehr vollständig entzogen werden zum Beispiel wegen Beitragsrückstand.

Auf der anderen Seite gilt: Wer zu spät, zum Beispiel erst, wenn er krank ist, dieser neuen Versicherungspflicht nachkommt, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Denn seit dem 1. April 2007 ist diese neue Versicherungspflicht in der GKV entstanden, die damit verbundene Beitragspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt. In der privaten Krankenversicherung beginnt die entsprechende Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009. Im Ergebnis besteht danach praktisch für alle Bürgerinnen und Bürger eine lückenlose Krankenversicherungspflicht. Sie sind soweit dies nicht schon bereits der Fall war - damit zugleich auch pflegeversichert."

Wer muss sich versichern ?

Bundesministerium für Gesundheit - "Mit der Einführung der Versicherungspflicht seit dem 1. Januar 2009 muss sich jede/r versichern. Wer dies nicht tut, muss bei verspätetem Vertragsabschluss Prämienzuschläge zahlen: Für Februar bis Mai dieses Jahres jeweils den vollen Monatsbeitrag, also maximal rund 570 Euro pro Monat, ab Juni 2009 für jeden weiteren Monat ein Sechstel des entsprechenden Beitrags. Sie sollten also auf jeden Fall einen Vertrag abschließen, falls Sie dies nicht schon getan haben."

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Hinweis : Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen. Trotz meiner beruflichen Erfahrung handelt es sich hierbei um eine private Meinungsäußerung, ohne Anspruch auf Richtigkeit, ohne Haftung und ohne Ersatz für eine Beratung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.