Private Leistungsübersicht der
Auslandsreise-Krankenversicherung für beliebig viele Reisen
Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung
Endlich Urlaub - die schönste Zeit des Jahres kann beginnen !
Und ein muss für alle, die viel unterwegs sind ! Sie sind häufig Privat & geschäftlich unterwegs? Dann profitieren Sie von den vielen Vorteilen einer Jahres-Auslandsreise-Krankenversicherung
Wer nicht über eine separate Auslandsreise-Krankenversicherung vorsorgt und bei einer Urlaubs- oder Dienstreise im Ausland erkrankt, bleibt häufig auf seinen Rechnungen für Arzt, Zahnarzt, Medikamente, Krankenhaus, Rücktransport oder Überführungs- und Bestattungskosten sitzen.
Welche Leistungen umfasst die Reise-Krankenversicherung?:
Heilbehandlungskosten:
- ambulante Behandlung beim Arzt, Heilpraktiker,Chirotherapeuten, Osteopathen
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung, provisorische Zahnersatzleistung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
- stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus
- verordnete Arznei-und Verbandmittel
- verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- Leihgebühren für verordnete Hilfsmittel
- notwendige Heilbehandlung des neugeborenen Kindes einer versicherten Person bei Frühgeburten im Ausland
Bergungs-/Transport-/Überführungs-/Bestattungskosten:
- Bergungskosten bis zu 5.000,– EUR
- Kosten für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Arzt und zurück in die Unterkunft
- Kosten für einen Rücktransport zu dem am nächsten gelegenen geeigneten Krankenhaus an Ihrem Wohnort
- Überführungs- oder Bestattungskosten
Bergungs-/Transport-/Überführungs-/Bestattungskosten:
- schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
- stationäre Behandlung im Krankenhaus
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitations-maßnahmen aufgrund eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung
- den Transport zum nächsterreichbaren Arzt bzw. Krankenhaus
- den medizinisch sinnvollen Rücktransport
- Überführung und Bestattung im Ausland bis zu 10.000,- EUR
- kein Selbstbehalt
Betreuungsleistungen
- Information über Ärzte und Krankenhäuser vor Ort
- Informationsübermittlung zwischen Ärzten
- Begleitperson im Krankenhaus und Reisebetreuung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Arzneimittelversand
- Organisation und Übernahme der Beförderungskosten für die Hin- und Rückreise einer dem Versicherten nahestehenden Person ans Krankenbett, wenn derKrankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert und noch nicht beendet ist
- zusätzliche Nächtigungskosten bis 10 Tage und max.2.500,- EUR für versicherte Mitreisende, wenn der gebuchte Aufenthaltaufgrund eines Krankenhausaufenthaltes unterbrochen oder verlängert wird
- Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service
- werden alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor
Inanspruchnahme der HanseMerkur einem anderen Leistungsträger eingereicht,
der sich an der Kostenerstattung beteiligt, zahlt die
HanseMerkur über die Kostenerstattung hinaus
bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld – maximal 14 Tage – in Höhe vo n 50,– EUR
bei ambulanter Behandlung einen Pauschalbetrag in Höhe von 25,– EUR
wahlweise Krankenhaustagegeld - Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
kein Selbstbehalt
Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein, den Tarifbeschreibungen und Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist.
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Hinweis : Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen. Trotz meiner beruflichen Erfahrung handelt es sich hierbei um eine private Meinungsäußerung, ohne Anspruch auf Richtigkeit, ohne Haftung und ohne Ersatz für eine Beratung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.