Kfz-Haftpflichtversicherung

Kfz-Versicherung wechseln bis 30.11.

Stichtag für die meisten Verträge. Wir vergleichen die Tarife, Ihre SF-Klasse nehmen Sie mit, und auf Wunsch kümmern wir uns um die Kündigung.

Zur Aktion
Sicher unterwegs – rechtlich abgesichert

Kfz-Haftpflichtversicherunggesetzlicher Basisschutz für alle Fahrzeuge

Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Sie schützt dich vor hohen Kosten, wenn du Dritten einen Schaden zufügst.

Pflichtversicherung
ohne geht es nicht
Schutz für Dritte
Personen & Sachen
Kfz-Haftpflicht
Auto, SUV, Transporter
Tarifcheck – schnell, fair und passend zu deinem Bedarf.

Kurz & klar

Gesetzlich Pflicht

Ohne Haftpflicht keine Zulassung.

Vergleich lohnt sich

Beiträge & Leistungen variieren stark.

Hilfe im Schadenfall

Klare Schritte & Kontaktmöglichkeiten.

Was beeinflusst die Kosten der Kfz-Haftpflichtversicherung?

Fahrzeugtyp
Sportwagen und teure Modelle bedeuten höhere Prämien.
Fahrerprofil
Alter, Erfahrung und Schadenfreiheitsklasse beeinflussen den Beitrag stark.
Region
In Großstädten sind die Prämien oft höher als auf dem Land.
Fahrleistung
Jährliche Kilometer und Zusatzleistungen beeinflussen die Kosten.
Beispiel: Beiträge liegen in Deutschland meist zwischen 300 € und über 1.000 € jährlich.

Details & Vorteile

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflicht können zusätzliche Bausteine (z. B. Teil-/Vollkasko, Schutzbrief, Fahrerschutz) sinnvoll sein – je nach Fahrzeug und Nutzung.

Gesetzlich vorgeschrieben

Ohne Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen

Schutz für Dritte

Deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden von Unfallopfern

Unbegrenzte Deckung

Millionen-Höchstsummen für Personenschäden und Sachschäden

Günstiger Basisschutz

Wettbewerbsfähige Beiträge für den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz

Leistungen (Auszug)

Autoversicherung Vollkasko

Autoversicherung Teilkasko

Kfz-Haftpflichtversicherung

Insassenunfallversicherung

Schutzbrief und Pannenhilfe

Autoversicherung für junge Fahrer

Details & Vorteile

Tipp

Deckungssumme & Schutzbrief prüfen.

Achte auf hohe Deckungssummen und optionalen Schutzbrief (Pannenhilfe, Abschleppen, Ersatzmobilität).

Leistungen erklärt

Was die Bausteine im Anfrageformular bedeuten, jeweils mit einem Beispiel. Was ein Tarif genau enthält, unterscheidet sich je Versicherer. Im Angebot nennen wir es Ihnen.

Für jeden Schutz

Rabattschutz

Ein Schaden im Jahr führt nicht zur Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Bei einem Wechsel des Versicherers zählt allerdings meist die Klasse, die Sie ohne Rabattschutz hätten.

Beispiel: Sie streifen beim Ausparken ein anderes Auto. Die Haftpflicht zahlt, Ihr Beitrag steigt im nächsten Jahr trotzdem nicht.

Schutzbrief

Hilfe unterwegs bei Panne oder Unfall: Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Weiter- oder Rückfahrt und bei Bedarf eine Übernachtung, meist in ganz Europa.

Beispiel: Ihr Auto bleibt 400 km von zu Hause liegen. Der Schutzbrief organisiert das Abschleppen und zahlt das Hotel.

Mallorcapolice

Mieten Sie im europäischen Ausland ein Auto, ist dessen Haftpflicht oft nur mit der dortigen Mindestsumme versichert. Die Mallorca-Police stockt auf die Deckung Ihres eigenen Vertrags auf.

Beispiel: Mit dem Mietwagen im Urlaub verletzen Sie einen Radfahrer schwer, und die Kosten liegen über der Mindestdeckung.

Fahrerunfallversicherung

Die Haftpflicht zahlt für die anderen, nicht für Sie als Fahrer. Der Fahrerschutz ersetzt Ihren eigenen Personenschaden auch dann, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, etwa Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.

Beispiel: Sie kommen bei Glätte von der Straße ab und können monatelang nicht arbeiten.

Rabattretter

Ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse führt ein Schaden im Jahr nicht zur Rückstufung. Anders als beim Rabattschutz ist das an die erreichte Klasse gebunden. Die Voraussetzungen regelt der Tarif.

Beispiel: Sie fahren seit 20 Jahren unfallfrei und haben jetzt den ersten Blechschaden.

Umweltschadenversicherung

Versichert die Kosten, die eine Behörde nach dem Umweltschadensgesetz für Schäden an Boden, Gewässern oder geschützten Arten verlangen kann.

Beispiel: Nach einem Unfall läuft Öl in einen Bach, und die Behörde ordnet die Sanierung an.

Pannenhilfe

Hilfe bei einer Panne: Reparatur vor Ort oder Abschleppen in die nächste Werkstatt. Weniger umfangreich als der Schutzbrief.

Beispiel: Morgens springt der Wagen nicht an, die Batterie ist leer.

Auslandsschadenschutz

Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, zahlt die gegnerische Versicherung oft weniger als in Deutschland. Ihr eigener Versicherer gleicht den Schaden so aus, als wäre er in Deutschland passiert.

Beispiel: In Italien fährt Ihnen ein Einheimischer auf, und dessen Versicherung zahlt nur einen Teil der Reparatur.

Verkehrsrechtschutz

Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit rund ums Fahrzeug, zum Beispiel um Schadenersatz, einen Bußgeldbescheid oder eine Werkstattrechnung.

Beispiel: Die Gegenseite bestreitet ihre Schuld am Unfall, und Sie müssen Ihren Schaden einklagen.

Unfallmeldedienst

Ein Stecker oder eine App erkennt einen Unfall und meldet ihn automatisch an eine Notrufzentrale, die Hilfe schickt.

Beispiel: Nach einem Unfall auf einer einsamen Landstraße können Sie selbst nicht telefonieren.

Beitragsschutz

Werden Sie arbeitslos oder länger arbeitsunfähig, übernimmt der Versicherer für eine begrenzte Zeit Ihre Beiträge.

Beispiel: Nach einer Kündigung müssen Sie sich ein halbes Jahr lang keine Sorgen um die Kfz-Versicherung machen.

Motorschadenversicherung

Zahlt die Reparatur von Motor, Getriebe und anderen wichtigen Teilen bei einem technischen Defekt. Das deckt die Kasko nicht.

Beispiel: Bei 120.000 km fällt das Getriebe aus.

Insassenunfall (IU)

Zahlt feste Summen bei Tod oder Invalidität aller Insassen, egal wer den Unfall verschuldet hat.

Beispiel: Bei einem Unfall wird ein Mitfahrer dauerhaft verletzt.

Unfallassistent

Ein Service nach dem Unfall: Abschleppen, Werkstatt, Gutachter und die Schadenabwicklung werden für Sie organisiert.

Beispiel: Nach einem Unfall wissen Sie nicht, wen Sie zuerst anrufen sollen. Ein Anruf genügt, der Rest wird organisiert.

Für Teil- und Vollkasko

keine Werkstattbindung

Einen Kaskoschaden lassen Sie in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren. Mit Werkstattbindung bestimmt der Versicherer eine Partnerwerkstatt, dafür ist der Beitrag meist günstiger.

Beispiel: Sie möchten nach einem Hagelschaden in Ihre gewohnte Markenwerkstatt.

Schutz bei grober Fahrlässigkeit

Ohne diesen Verzicht darf der Versicherer seine Leistung kürzen, wenn ein Kaskoschaden grob fahrlässig verursacht wurde. Viele Tarife verzichten darauf. Bei Alkohol oder Drogen gilt der Verzicht in der Regel nicht.

Beispiel: Sie übersehen beim Einstellen des Navis eine rote Ampel und verursachen einen Unfall.

Tier-/Marderbiss mit Folgeschäden

Die Teilkasko zahlt meist nur die zerbissenen Kabel und Schläuche. Mit dieser Erweiterung sind auch die Folgeschäden versichert, oft bis zu einem Höchstbetrag.

Beispiel: Ein Marder beißt den Kühlwasserschlauch durch, später überhitzt der Motor.

Erweiterte Wildschadenklausel

Im Grundschutz zählt oft nur der Zusammenstoß mit Haarwild wie Reh oder Wildschwein. Die erweiterte Klausel gilt für Tiere aller Art.

Beispiel: Auf der Landstraße steht nachts ein entlaufenes Pferd.

Neuwertentschädigung

Bei Totalschaden oder Diebstahl in den ersten Monaten nach der Erstzulassung bekommen Sie den Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts. Wie lange das gilt, regelt der Tarif.

Beispiel: Ihr acht Monate alter Neuwagen wird gestohlen. Statt des Zeitwerts gibt es den Listenpreis.

GAP

Bei Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert. Die Ablöse für Leasing oder Kredit liegt oft darüber. Die GAP-Deckung zahlt die Differenz.

Beispiel: Der Wagen ist noch 25.000 € wert, die Leasingablöse beträgt 29.000 €. Die 4.000 € dazwischen übernimmt die GAP-Deckung.

Kaufpreisentschädigung

Wie die Neuwertentschädigung, aber für Gebrauchtwagen: Bei Totalschaden oder Diebstahl in den ersten Monaten nach dem Kauf gibt es den gezahlten Kaufpreis.

Beispiel: Sie kaufen einen Gebrauchten für 18.000 €. Drei Monate später ist er gestohlen und laut Gutachter nur noch 16.500 € wert.

Verzicht auf Abzug „Neu für Alt“

Werden bei der Reparatur alte Teile durch neue ersetzt, darf der Versicherer sonst einen Abzug für die Wertverbesserung machen. Mit dem Verzicht entfällt dieser Abzug.

Beispiel: Nach einem Unfall wird die zehn Jahre alte Auspuffanlage komplett erneuert.

Mehrwert

Zubehör und Ausstattung, die nicht ab Werk verbaut wurden, sind über die übliche Grenze hinaus mitversichert.

Beispiel: Sie haben hochwertige Felgen und ein nachgerüstetes Navigationssystem.

Erweiterung der Elementarschäden

Die Teilkasko zahlt meist bei Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung. Die Erweiterung nimmt weitere Naturereignisse auf, etwa Lawinen, Erdrutsch, Erdbeben oder Starkregen.

Beispiel: Ein Hang rutscht nach tagelangem Regen ab und trifft Ihr geparktes Auto.

Dachlawinen

Schnee oder Eis, das vom Dach auf Ihr Auto fällt, ist sonst nur in der Vollkasko versichert. Mit diesem Baustein zahlt schon die Teilkasko.

Beispiel: Nach Tauwetter rutscht eine Schneeplatte vom Hausdach auf die Motorhaube.

Leistungspaket

Viele Versicherer bündeln Zusatzleistungen zu einem Paket, etwa „Plus“ oder „Premium“. Was enthalten ist, unterscheidet sich je Anbieter. Im Angebot nennen wir Ihnen den Inhalt.

Beispiel: Sie möchten möglichst viel abgedeckt haben, ohne jeden Baustein einzeln zu wählen.

Miet-/Ersatzwagen

Während der Reparatur nach einem Kaskoschaden oder nach einem Diebstahl zahlt der Versicherer einen Mietwagen oder stellt ein Ersatzfahrzeug, meist für eine begrenzte Zahl von Tagen.

Beispiel: Nach einem Hagelschaden steht Ihr Auto zwei Wochen in der Werkstatt, und Sie brauchen es für den Weg zur Arbeit.

Brems-, Betriebs-, Bruchschäden

Reine Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind in der Kasko sonst ausgeschlossen. Mit dieser Erweiterung sind sie mitversichert.

Beispiel: Beim Bremsen verrutscht die Ladung und beschädigt den Innenraum.

Nur für die Vollkasko

All-Risk

Die umfassendste Vollkasko: Versichert ist jeder Schaden am Fahrzeug, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, statt einer Liste einzelner Gefahren.

Beispiel: Ein Schaden, den keine der üblichen Klauseln nennt, ist trotzdem gedeckt.

Direktregulierung

Ist der andere schuld, reguliert Ihr eigener Versicherer den Schaden direkt und holt sich das Geld beim gegnerischen Versicherer zurück. Sie müssen nicht auf die Gegenseite warten.

Beispiel: Ihnen fährt jemand auf, und dessen Versicherung lässt sich mit der Zahlung Zeit.

Wertminderung

Ein reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert. Bei jungen Fahrzeugen zahlt der Versicherer diese Wertminderung nach einem Kaskoschaden mit.

Beispiel: Ihr zwei Jahre altes Auto wird nach einem selbst verschuldeten Unfall repariert, verliert aber an Wiederverkaufswert.

Parkschäden

Schäden durch Unbekannte am geparkten Auto werden bezahlt, ohne dass Ihre Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Die Grenzen regelt der Tarif.

Beispiel: Auf dem Supermarktparkplatz hat jemand Ihre Tür eingedellt und ist weggefahren.

Für Elektro- und Hybridautos

Zusatzleistung Hybrid-/Elektrofahrzeuge

Zusatzschutz für Elektro- und Hybridautos: Schäden am Akku, zum Beispiel durch Kurzschluss, Überspannung oder Tierbiss, dazu oft Ladekabel, Wallbox und die Bergung des Fahrzeugs.

Beispiel: Ein Marder beschädigt das Hochvoltkabel, und der Akku muss geprüft und repariert werden.

Leasing-Ausgleich (bei Akku-Leasing)

Ist der Akku geleast, steht bei einem Totalschaden noch die Ablöse für den Akku aus. Dieser Baustein gleicht sie aus.

Beispiel: Ihr E-Auto ist nach einem Unfall ein Totalschaden, der Akku-Leasingvertrag läuft aber noch drei Jahre.

Unfallstatistik

Viele Schäden entstehen im Alltag: Auffahrunfälle, Parkrempler oder Missverständnisse im Verkehr. Eine gute Haftpflicht sorgt für klare Abwicklung und schützt vor finanziellen Risiken.

Schäden in Zahlen (Beispiel)

2,4 Mio.

Unfälle/Jahr

370.000

Verletzte

2.800

Tote

Häufige Schadensarten

Parkschäden, Auffahrunfälle, Rangierschäden.

Personen- & Fahrerschutz

Wichtige Bausteine für Fahrer und Mitfahrer.

Personenschäden: Behandlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld (im Rahmen der Haftpflicht)
Insassen-/Fahrerschutz: Absicherung für Fahrer/Insassen (je nach Tarif optional)
Rechtsschutz/Schutzbrief: Hilfe bei Streit, Panne, Abschleppen (optional)

Deckungs- / Entschädigungssummen (Beispiel)

100 Mio. €

Personenschäden

100 Mio. €

Sachschäden

15 Mio. €

Vermögensschäden

Unfallstatistik

Tipp

Foto-Doku beschleunigt.

Schritt 1 von 8: Anlass0 % geschafft

Ihr Anlass

Worum geht es?
Stichtag 30.11. verpasst? Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, zum Beispiel wegen einer neuen Typ- oder Regionalklasse, dürfen Sie auch außerhalb des Stichtags kündigen.

Anrufen

Ein kurzes Gespräch klärt oft mehr als ein langes Formular.

Schreiben

Schildern Sie Ihre Situation, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück.

WhatsApp mit Robert

Robert ist unser digitaler Assistent. Er antwortet sofort, auch abends und am Wochenende, und gibt Ihr Anliegen an uns weiter, sobald ein Mensch gebraucht wird.

+49 1512 8905515

Agentur Mizera Service. Robert ist ein digitaler Assistent, keine Person.

Chat auf dieser Seite

Lieber ohne Telefonnummer? Der Chat unten rechts beantwortet dieselben Fragen, ohne dass Sie Ihre Nummer angeben.

Der Chat startet, sobald Sie in den Cookie-Einstellungen die funktionalen Cookies erlauben.

Kfz-Versicherung wechseln: bis zum 30.11.

Wer rechtzeitig vergleicht, zahlt oft weniger für denselben Schutz.

  • Stichtag 30.11.

    Die meisten Kfz-Versicherungen laufen bis zum 31.12. und lassen sich mit einem Monat Frist kündigen. Die Kündigung muss also spätestens am 30.11. beim Versicherer sein.

  • Beitrag erhöht? Sonderkündigungsrecht

    Erhöht Ihr Versicherer den Beitrag, zum Beispiel wegen einer neuen Typ- oder Regionalklasse, können Sie in der Regel innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen, auch nach dem 30.11.

  • So läuft der Wechsel bei uns

    Sie füllen die Anfrage aus, wir vergleichen die Tarife und melden uns mit dem passenden Angebot. Auf Wunsch kümmern wir uns auch um die Kündigung.

Schadenmeldung

Im Schadenfall zählt eine klare Reihenfolge. Hier ist die Kurz-Checkliste.

Sicherheit zuerst
Warnblinker, Warnweste, Warndreieck, ggf. Erste Hilfe.
Dokumentation
Fotos, Unfallskizze, Daten austauschen, Zeugen notieren.
Melden
So schnell wie möglich Schaden melden – wir unterstützen dich.
Schadenmeldung

Notfall-Info

In akuten Situationen immer 110 / 112 wählen.

Polizei: 110
Rettung: 112

Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Ihr Nachweis der Kfz-Haftpflicht im Ausland – wichtig für jede Auslandsreise. Die Karte gehört zu Ihren Fahrzeugpapieren; wir stellen sie Ihnen aus.

Unfall im Ausland: Polizei rufen
Bei Personenschaden immer die örtliche Polizei. In Tschechien, der Slowakei, Kroatien, Ungarn und Polen auch bei kleinen Blechschäden – sonst nimmt die Polizei dort Bagatellschäden oft nicht mehr auf.
Dokumentieren – nichts unterschreiben
Schaden und Unfallstelle mit Fotos festhalten, den Europäischen Unfallbericht nutzen. Unterschreiben Sie nichts in fremder Sprache und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
Daten des Gegners sichern
Name, Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des anderen Fahrzeugs notieren. In einigen Ländern steht die Haftpflicht auf einer Plakette an der Windschutzscheibe.
Ab 2025: elektronischer Nachweis
Die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) wird modernisiert – im Ausland reicht ab 2025 ein elektronischer Nachweis. Wir erklären Ihnen gern, was das für Sie bedeutet.
Grüne Karte / Internationale Versicherungskarte

Wichtige Nummern

Für den Fall der Fälle im Ausland.

Zentralruf der Autoversicherer: 0800 25 026 00 (kostenlos)
Vor Ort im Notfall: Polizei / Rettung
Die Grüne Karte gehört zu den Fahrzeugpapieren – wir stellen sie Ihnen aus.

Bußgeldkatalog

Informiere dich über Bußgelder & Punkte. Externe Quelle:

Das Gröbste auf einen Blick (Beispiel)

Richtwerte – Details je nach Ort/Tempo/Promillewert. Quelle bitte immer aktuell prüfen.

Verstoß
Bußgeld
Punkte
Fahrverbot
Handy am Steuer
ab 100 €
1
—
Rotlichtverstoß (einfach)
ab 90 €
1
—
Abstand zu gering
ab 75 €
1
—
Rettungsgasse blockiert
ab 200 €
2
1 Monat
Alkohol am Steuer (Beispiel)
ab 500 €
2
1 Monat
Geschwindigkeit (Beispiel)
ab 20 €
—
—
Bußgeldkatalog

Hinweis

Werte können sich ändern – bitte aktuelle Quelle prüfen.

Kundenbroschüre (PDF)

Broschüre als PDF zum Download.

Autoversicherung (PDF)

Informationsbroschüre zur Autoversicherung

Kundenbroschüre (PDF)

Hinweis

Bei Fragen beraten wir gerne.

Wichtiger Hinweis:

Hinweis: Die auf diesen Seiten enthaltenen Tipps und Informationen stellen allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen dar. Es handelt sich um eine private Meinungsäußerung ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Haftung und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens.

Als freier Versicherungsmakler sind wir an keine Gesellschaft gebunden und vermitteln Tarife vieler Anbieter. Wenn wir auf diesen Seiten ein bestimmtes Produkt vorstellen, ist das unsere Einschätzung aus langjähriger Praxis, nicht das Ergebnis einer Bindung. Zu jedem Thema können wir Ihnen auch andere Gesellschaften und Tarife anbieten.