Rabattschutz
Ein Schaden im Jahr führt nicht zur Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse. Bei einem Wechsel des Versicherers zählt allerdings meist die Klasse, die Sie ohne Rabattschutz hätten.
Beispiel: Sie streifen beim Ausparken ein anderes Auto. Die Haftpflicht zahlt, Ihr Beitrag steigt im nächsten Jahr trotzdem nicht.
Schutzbrief
Hilfe unterwegs bei Panne oder Unfall: Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Weiter- oder Rückfahrt und bei Bedarf eine Übernachtung, meist in ganz Europa.
Beispiel: Ihr Auto bleibt 400 km von zu Hause liegen. Der Schutzbrief organisiert das Abschleppen und zahlt das Hotel.
Mallorcapolice
Mieten Sie im europäischen Ausland ein Auto, ist dessen Haftpflicht oft nur mit der dortigen Mindestsumme versichert. Die Mallorca-Police stockt auf die Deckung Ihres eigenen Vertrags auf.
Beispiel: Mit dem Mietwagen im Urlaub verletzen Sie einen Radfahrer schwer, und die Kosten liegen über der Mindestdeckung.
Fahrerunfallversicherung
Die Haftpflicht zahlt für die anderen, nicht für Sie als Fahrer. Der Fahrerschutz ersetzt Ihren eigenen Personenschaden auch dann, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, etwa Verdienstausfall oder Schmerzensgeld.
Beispiel: Sie kommen bei Glätte von der Straße ab und können monatelang nicht arbeiten.
Rabattretter
Ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse führt ein Schaden im Jahr nicht zur Rückstufung. Anders als beim Rabattschutz ist das an die erreichte Klasse gebunden. Die Voraussetzungen regelt der Tarif.
Beispiel: Sie fahren seit 20 Jahren unfallfrei und haben jetzt den ersten Blechschaden.
Umweltschadenversicherung
Versichert die Kosten, die eine Behörde nach dem Umweltschadensgesetz für Schäden an Boden, Gewässern oder geschützten Arten verlangen kann.
Beispiel: Nach einem Unfall läuft Öl in einen Bach, und die Behörde ordnet die Sanierung an.
Pannenhilfe
Hilfe bei einer Panne: Reparatur vor Ort oder Abschleppen in die nächste Werkstatt. Weniger umfangreich als der Schutzbrief.
Beispiel: Morgens springt der Wagen nicht an, die Batterie ist leer.
Auslandsschadenschutz
Werden Sie im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt, zahlt die gegnerische Versicherung oft weniger als in Deutschland. Ihr eigener Versicherer gleicht den Schaden so aus, als wäre er in Deutschland passiert.
Beispiel: In Italien fährt Ihnen ein Einheimischer auf, und dessen Versicherung zahlt nur einen Teil der Reparatur.
Verkehrsrechtschutz
Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streit rund ums Fahrzeug, zum Beispiel um Schadenersatz, einen Bußgeldbescheid oder eine Werkstattrechnung.
Beispiel: Die Gegenseite bestreitet ihre Schuld am Unfall, und Sie müssen Ihren Schaden einklagen.
Unfallmeldedienst
Ein Stecker oder eine App erkennt einen Unfall und meldet ihn automatisch an eine Notrufzentrale, die Hilfe schickt.
Beispiel: Nach einem Unfall auf einer einsamen Landstraße können Sie selbst nicht telefonieren.
Beitragsschutz
Werden Sie arbeitslos oder länger arbeitsunfähig, übernimmt der Versicherer für eine begrenzte Zeit Ihre Beiträge.
Beispiel: Nach einer Kündigung müssen Sie sich ein halbes Jahr lang keine Sorgen um die Kfz-Versicherung machen.
Motorschadenversicherung
Zahlt die Reparatur von Motor, Getriebe und anderen wichtigen Teilen bei einem technischen Defekt. Das deckt die Kasko nicht.
Beispiel: Bei 120.000 km fällt das Getriebe aus.
Insassenunfall (IU)
Zahlt feste Summen bei Tod oder Invalidität aller Insassen, egal wer den Unfall verschuldet hat.
Beispiel: Bei einem Unfall wird ein Mitfahrer dauerhaft verletzt.
Unfallassistent
Ein Service nach dem Unfall: Abschleppen, Werkstatt, Gutachter und die Schadenabwicklung werden für Sie organisiert.
Beispiel: Nach einem Unfall wissen Sie nicht, wen Sie zuerst anrufen sollen. Ein Anruf genügt, der Rest wird organisiert.