Vorsorge für die Familie

Was folgt nach dem Tod

Und was wird aus dem Haus, das noch nicht abbezahlt ist?

Für Familien und Paare

Das Haus ist bezahlt. Und dann kommt der Ernstfall.

Stirbt der Hauptverdiener, verschwindet ein Gehalt über Nacht. Die Rechnungen bleiben. Viele Familien merken erst dann, dass die gesetzliche Hinterbliebenenrente nur ein Bruchteil dessen ist, womit sie gerechnet haben. Diese Seite zeigt in Zahlen, was wirklich passiert, und welche Lücke Sie zu Lebzeiten schließen können.

Familie in ihrem Zuhause
Ein Dach über dem Kopf
bleibt nur, solange die Rate bezahlt wird

Das Einkommen bricht weg

Ein Gehalt fällt vollständig aus. Die Hinterbliebenenrente ersetzt davon nur einen Teil, und sie wird erst auf Antrag gezahlt.

Die Witwenrente ist kleiner als gedacht

Gerechnet wird nicht vom letzten Gehalt, sondern von der Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen. Eigenes Einkommen wird zusätzlich angerechnet.

Die Kosten bleiben

Kredit, Nebenkosten, Versicherungen und der Alltag laufen weiter. Ein bezahltes Haus schützt davor nur, wenn es wirklich bezahlt ist.

Der häufigste Irrtum

Die Witwenrente wird nicht vom letzten Nettogehalt berechnet, sondern von der Rente wegen voller Erwerbsminderung, die dem Verstorbenen zugestanden hätte. Wer mit der Hälfte seines Gehalts rechnet, rechnet deutlich zu hoch.

Wichtiger Hinweis:

Hinweis: Die auf diesen Seiten enthaltenen Tipps und Informationen stellen allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen dar. Es handelt sich um eine private Meinungsäußerung ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Haftung und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens.

Als freier Versicherungsmakler sind wir an keine Gesellschaft gebunden und vermitteln Tarife vieler Anbieter. Wenn wir auf diesen Seiten ein bestimmtes Produkt vorstellen, ist das unsere Einschätzung aus langjähriger Praxis, nicht das Ergebnis einer Bindung. Zu jedem Thema können wir Ihnen auch andere Gesellschaften und Tarife anbieten.

Was die gesetzliche Rente wirklich zahlt

Die Hinterbliebenenrente ist der erste Baustein nach einem Todesfall. Sie ist aber an Bedingungen geknüpft, sie wird gekürzt, sobald eigenes Einkommen fließt, und in der kleinen Variante endet sie nach zwei Jahren.

Große Witwen- oder Witwerrente

55 %

der Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen, unbegrenzt gezahlt. Voraussetzung: das 47. Lebensjahr ist vollendet, ein kindergeldberechtigtes Kind wird erzogen oder es besteht eigene Erwerbsminderung.

Kleine Witwen- oder Witwerrente

25 %

der Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen, nach neuem Recht längstens 24 Monate lang. Danach endet die Zahlung.

Voraussetzungen

  • Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft muss mindestens zwölf Monate bestanden haben. Ausnahme: Unfalltod.
  • Der Verstorbene muss die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.
  • Die Rente wird nur auf Antrag gezahlt. Wer keinen stellt, bekommt nichts.

Das Sterbevierteljahr

In den drei Kalendermonaten nach dem Sterbemonat wird eigenes Einkommen noch nicht angerechnet. Diese Schonfrist ist kurz, und danach beginnt die eigentliche Rechnung.

Eigenes Einkommen kürzt die Rente

Liegt das anrechenbare Nettoeinkommen über 1.122,53 Euro im Monat, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Rente abgezogen. Je Kind mit Waisenrentenanspruch steigt der Freibetrag um 238,11 Euro. Stand: 1. Juli 2026.

Maßgeblich ist ein pauschal ermitteltes Nettoeinkommen der Rentenversicherung, nicht der Betrag auf Ihrer Gehaltsabrechnung.

Altes oder neues Recht

Bei einer Heirat vor 2002, wenn ein Partner vor 1962 geboren ist, gilt altes Recht: die große Witwenrente beträgt dann 60 Prozent, die kleine wird zeitlich unbegrenzt gezahlt, und angerechnet wird nur Erwerbs- und dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen. Nach neuem Recht sind es 55 Prozent, dafür gibt es einen Kinderzuschlag, und angerechnet werden alle Einkunftsarten.

Waisenrente

Kinder erhalten Waisenrente, und bei ihnen wird eigener Verdienst nicht angerechnet. Ein Ferienjob oder eine Ausbildungsvergütung kürzt die Waisenrente also nicht.

Wichtiger Hinweis:

Hinweis: Die auf diesen Seiten enthaltenen Tipps und Informationen stellen allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen dar. Es handelt sich um eine private Meinungsäußerung ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Haftung und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens.

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Eine Familie, zwei Jahre nach dem Hauskauf

Das folgende Beispiel stammt aus unserer Beratung. Er ist 45 und verdient 3.500 Euro brutto, sie ist 38 und verdient 2.000 Euro brutto. Die Immobilie ist 350.000 Euro wert, finanziert sind davon 250.000 Euro. Eine Risikolebensversicherung über 250.000 Euro besteht. Dann stirbt der Mann.

Einnahmen, vorher und nachher

PostenVorherNachher
Netto Ehemann2.425 €0 €
Netto Ehefrau1.125 €1.405 €
Witwenrente0 €auf Antrag
Summe Einnahmen3.550 €1.405 €

Ihr Nettoeinkommen steigt, weil die Steuerklasse wechselt. Das gleicht den Ausfall bei weitem nicht aus.

Ausgaben, so weit wie möglich gekürzt

PostenVorherNachher
Annuität Finanzierung 250.000 €1.000 €0 €
Hausnebenkosten, Versicherung, Steuer350 €350 €
Reparaturrücklage50 €50 €
Altersvorsorge100 €50 €
Berufsunfähigkeit, Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz170 €100 €
Lebenshaltung1.000 €600 €
Auto150 €150 €
Telefon, Internet, Medien80 €60 €
Gesundheit, Hobby, Urlaub, Anschaffungen450 €250 €
Sparen200 €100 €
Summe Ausgaben3.550 €1.710 €

Die Kreditrate entfällt nur deshalb, weil die Risikolebensversicherung den Kredit ablöst. Ohne sie stünden hier weiter 1.000 Euro im Monat.

Was am Ende fehlt

Einnahmen nachher

1.405 €

Ausgaben nachher

1.710 €

Versorgungslücke im Monat

305 €

Und das ist der Stand nach dem Kürzen. Um diese Lücke dauerhaft zu schließen, braucht es rund 90.000 Euro zusätzliches Kapital. Als Beitrag zur Risikolebensversicherung sind das für einen 45-Jährigen je nach Gesundheitszustand wenige Euro im Monat.

Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Ihre Werte hängen von Einkommen, Rentenanspruch, Familienstand und Vertragslage ab und werden in der Beratung einzeln ermittelt.

Wer erbt, zahlt womöglich Steuer

Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag. Wie hoch er ist, hängt allein vom Verwandtschaftsgrad ab. Für Ehepartner und Kinder ist er großzügig, für alle anderen ist er klein, und genau dort wird es teuer.

ErbeFreibetragSteuerklasse
Ehepartner und eingetragene Lebenspartner500.000 €I
Kinder und Stiefkinder400.000 €I
Enkel200.000 €I
Geschwister, Nichten und Neffen20.000 €II
Lebensgefährten ohne Trauschein, Freunde, Paten20.000 €III

Die Steuersätze reichen je nach Steuerklasse und Erbhöhe von 7 bis 50 Prozent. Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Der teuerste Fehler steht im Antrag

Ein Paar ohne Trauschein schließt eine Risikolebensversicherung über 500.000 Euro ab. Er ist Versicherungsnehmer und versicherte Person zugleich, bezugsberechtigt ist seine Lebensgefährtin. Stirbt er, ist die Auszahlung eine Erbschaft. Ihr Freibetrag beträgt 20.000 Euro, der Rest wird in Steuerklasse III besteuert.

Versicherungssumme

500.000 €

Freibetrag

20.000 €

Steuer (30 %)

144.000 €

Es bleiben

356.000 €

Über Kreuz abschließen

Wird sie Versicherungsnehmerin und Beitragszahlerin, und er ist nur die versicherte Person, zahlt die Gesellschaft an sie aus ihrem eigenen Vertrag. Das ist keine Erbschaft und löst keine Erbschaftsteuer aus. Zwei Einzelverträge über Kreuz kosten wenige Euro mehr als ein verbundener Vertrag und sind in dieser Konstellation die deutlich bessere Lösung.

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Wir stellen hier die Zusammenhänge dar, die für die Vertragsgestaltung wichtig sind. Eine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dürfen und wollen wir nicht leisten. Dafür sind Notar, Rechtsanwalt und Steuerberater zuständig, und wir arbeiten gerne mit ihnen zusammen.

Was die Lücke schließt

Es geht um zwei verschiedene Aufgaben. Die eine ist der Kredit und das Einkommen der Familie, die andere sind die Kosten, die unmittelbar nach einem Todesfall anfallen. Dafür gibt es zwei verschiedene Verträge.

Risikolebensversicherung

für Kredit, Kinder und laufendes Einkommen

Sie zahlt eine vereinbarte Summe, wenn die versicherte Person stirbt. Als Faustregel gilt die Restschuld des Kredits plus drei bis fünf Jahresnettoeinkommen. Sie ist der günstigste Schutz, den es gibt, weil sie kein Guthaben aufbaut.

Sterbegeldversicherung

für Bestattung und die ersten Rechnungen

Eine Bestattung kostet schnell mehrere tausend Euro, und das Konto des Verstorbenen ist in dieser Zeit oft nicht verfügbar. Die Sterbegeldversicherung zahlt schnell und ohne Gesundheitsprüfung in einfacher Form.

Worauf es im Vertrag ankommt

Garantierter Beitrag statt Lockangebot

Viele Tarife nennen einen niedrigen Nettobeitrag, den die Gesellschaft anheben darf, bis der deutlich höhere Bruttobeitrag erreicht ist. Wir vergleichen deshalb immer beide Werte und sagen Ihnen, was im schlechtesten Fall auf Sie zukommt.

Zwei Einzelverträge statt einem verbundenen

Ein verbundener Vertrag zahlt nur einmal, dann ist er beendet. Zwei Einzelverträge über Kreuz kosten kaum mehr, schützen beide Partner und vermeiden bei Paaren ohne Trauschein die Erbschaftsteuer.

Leistung schon zu Lebzeiten

Gute Tarife zahlen die Summe vorzeitig aus, wenn eine schwere Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung festgestellt wird. Dann ist Geld da, solange man selbst noch entscheiden kann.

Wir sind Makler und nicht an eine Gesellschaft gebunden. Wir vergleichen für Sie die Anbieter, achten auf Beitragsgarantie, Nachversicherung und Gesundheitsfragen, und begleiten Sie durch den Antrag.

Wichtiger Hinweis:

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Rechnen wir Ihre Lücke aus

Bringen Sie Ihre Renteninformation und die Unterlagen zur Finanzierung mit, dann steht die Zahl in einer halben Stunde. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn Sie schon gut abgesichert sind.

Anrufen

Ein kurzes Gespräch klärt oft mehr als ein langes Formular.

Schreiben

Schildern Sie Ihre Situation, wir melden uns mit einer ersten Einschätzung zurück.

WhatsApp mit Robert

Robert ist unser digitaler Assistent. Er antwortet sofort, auch abends und am Wochenende, und gibt Ihr Anliegen an uns weiter, sobald ein Mensch gebraucht wird.

+49 1512 8905515

Agentur Mizera Service. Robert ist ein digitaler Assistent, keine Person.

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