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Kreditabsicherung

Durch den Abschluss einer Versicherung - auch Restschuldversicherung genannt - kann sich der Kreditnehmer gegen folgende unvorhergesehene Ereignisse absichern: Todesfall, Unfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Im Versicherungsfall übernimmt dann die Versicherung die Rückzahlung des Kredites.

Hinweis : Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen. Trotz meiner beruflichen Erfahrung handelt es sich hierbei um eine private Meinungsäußerung, ohne Anspruch auf Richtigkeit, ohne Haftung und ohne Ersatz für eine Beratung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.